Das Wichtigste in Kürze
- Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick und fotografieren Sie alle Stücke.
- Trennen Sie Materialwert (Altgold) von Stücken mit Sammler- oder Designwert – Markenschmuck, antike Stücke und seltene Münzen können mehr wert sein als ihr Gold.
- Der Verkauf von geerbtem Gold ist in Deutschland und Österreich meist einkommensteuerfrei, weil die Besitzdauer der verstorbenen Person mitzählt.
- Stimmen Sie sich bei mehreren Erben ab und lassen Sie sich eine Quittung geben.
Schritt 1: Überblick verschaffen
Legen Sie alle Stücke auf einem hellen Tuch aus und fotografieren Sie sie. Notieren Sie, was Sie erkennen: Ringe, Ketten, Münzen, Barren, Uhren. Schauen Sie nach Punzen wie 585 oder 750 – was sie bedeuten, erklären wir in Punzen auf Goldschmuck.
Nicht wegwerfen: Auch einzelne Ohrringe, gerissene Ketten oder Zahngold haben einen Materialwert.
Schritt 2: Besondere Stücke erkennen
Manche Stücke sind mehr wert als ihr reines Gold:
- Markenschmuck bekannter Juweliere und Designer
- Antiker Schmuck, etwa aus Jugendstil oder Art déco
- Schmuck mit größeren Edelsteinen oder Diamanten
- Seltene oder gut erhaltene Goldmünzen
- Golduhren bekannter Hersteller
Solche Stücke sollten nicht einfach nach Gewicht verkauft werden. Wir weisen Sie bei der Prüfung darauf hin und bewerten sie auf Wunsch gesondert – bei Uhren, Edelsteinen und Antiquitäten über unser Stammhaus Kunstatelier Berlin.
Schritt 3: Behalten oder verkaufen?
Viele Familien behalten ein oder zwei Erinnerungsstücke und verkaufen den Rest. Es gibt keine Pflicht, sofort zu handeln – nehmen Sie sich Zeit. Wenn mehrere Personen erben, gehört der Nachlass allen gemeinsam. Stimmen Sie einen Verkauf deshalb vorher ab.
Schritt 4: Steuern im Blick behalten
Für die Einkommensteuer übernehmen Erben die Anschaffungsdaten der verstorbenen Person. Hat sie das Gold länger als ein Jahr besessen – was bei Familienschmuck fast immer der Fall ist –, bleibt der Verkauf steuerfrei. Ausführlich erklärt in Gold verkaufen: Muss ich den Gewinn versteuern?
Die Erbschaftsteuer ist davon getrennt zu betrachten. Bei größeren Nachlässen empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
Schritt 5: Fair verkaufen
Bringen Sie den Schmuck am besten unsortiert mit. Wir prüfen jedes Stück vor Ihren Augen, sortieren nach Feingehalt, wiegen und nennen Ihnen den Preis – kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine Quittung, die Sie auch für die Erbengemeinschaft oder das Finanzamt verwenden können.
Bei größeren Nachlässen kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen: Unser Stammhaus Kunstatelier Berlin bietet kostenlose Hausbesuche und Nachlassbewertungen an.