Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland: Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
- Innerhalb eines Jahres bleiben Gewinne steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres unter 1.000 € liegen (Freigrenze).
- Österreich: Auch hier gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr für physisches Gold.
- Bei geerbtem oder geschenktem Gold zählt die Besitzdauer der vorherigen Eigentümer mit.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Ist der Verkauf von Gold in Deutschland steuerfrei?
Physisches Gold – also Barren, Münzen und Schmuck – gilt steuerlich als privates Wirtschaftsgut. Gewinne aus dem Verkauf sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz. Entscheidend ist die Haltedauer:
| Haltedauer | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Mehr als 1 Jahr | Gewinn steuerfrei |
| Bis zu 1 Jahr | Gewinn steuerpflichtig, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres 1.000 € oder mehr betragen |
Wichtig: Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegen die Gewinne des Jahres bei 1.000 € oder darüber, ist der gesamte Betrag zu versteuern – nicht nur der übersteigende Teil.
Was gilt in Österreich?
Auch in Österreich sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold aus Privatbesitz nach einer Behaltedauer von mehr als einem Jahr in der Regel steuerfrei. Wer innerhalb eines Jahres verkauft, muss Gewinne als Spekulationsgeschäft versteuern, sofern die Freigrenze überschritten wird.
Wie wird geerbtes oder geschenktes Gold behandelt?
Bei Erbschaften und Schenkungen übernehmen Sie steuerlich die Anschaffungsdaten der vorherigen Eigentümer. Hat Ihre Großmutter den Schmuck vor Jahrzehnten gekauft, läuft die Ein-Jahres-Frist längst nicht mehr – ein Verkauf ist dann in der Regel einkommensteuerfrei.
Davon zu unterscheiden ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die unabhängig vom späteren Verkauf anfallen kann. Für die meisten privaten Erbschaften von Schmuck liegt der Wert jedoch deutlich unter den persönlichen Freibeträgen. Mehr zum Thema lesen Sie in Gold erben: Nachlass bewerten und verkaufen.
Wie weise ich nach, wie lange ich das Gold besitze?
Hilfreich sind Kaufbelege, Rechnungen, Zertifikate oder Kontoauszüge. Bei altem Familienschmuck gibt es oft keine Unterlagen – hier sind Fotos, Erbscheine oder Nachlassverzeichnisse nützlich. Bewahren Sie Ihre Ankaufsquittung vom Verkauf ebenfalls auf.
Fällt beim Verkauf von Gold Umsatzsteuer an?
Nein. Privatpersonen, die ihr eigenes Gold verkaufen, müssen keine Umsatzsteuer abführen. Anlagegold ist in Deutschland und der EU zudem grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.